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   OLG Koblenz, 12.03.2003 - 1 Ss 79/03   

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https://dejure.org/2003,15092
OLG Koblenz, 12.03.2003 - 1 Ss 79/03 (https://dejure.org/2003,15092)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12.03.2003 - 1 Ss 79/03 (https://dejure.org/2003,15092)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12. März 2003 - 1 Ss 79/03 (https://dejure.org/2003,15092)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustellung eines Urteils ohne Urteilsgründe; Abwesenheit in der Hauptverhandlung; Beginn des Laufs der Einlegungsfrist für Rechtsmittel; Zustellung der nachträglichen Urteilsbegründung; Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde ; Versehentliches Absehen von Begründung ...

  • Judicialis

    OWiG § 80 III; ; OWiG § 79 III; ; OWiG § 79 IV; ; OWiG § 77 b; ; StPO § 345

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsbeschwerde, Antrag auf Zulassung, Abwesenheitsurteil, Zustellung, Einlegungsfrist, Begründungsfrist, nachträgliche Begründung, Urteilsergänzung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.09.1998 - 1 StR 283/98

    Beginn der Frist für die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft im

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.03.2003 - 1 Ss 79/03
    Die nachträgliche Urteilsbegründung hat der Bußgeldrichter nach § 77 b Abs. 2 OWiG nach Einlegung des Rechtsmittels auch dann zu den Akten zu bringen, wenn er zuvor nur versehentlich vom Vorliegen der Voraussetzungen des § 77 b Abs. 1 OWiG für ein Absehen von der Begründung des Urteils ausgegangen war (BGHSt 44, 190, 193).

    Die Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde (§§ 80 Abs. 3 S. 3 OWiG, 345 Abs. 1 StPO) beginnt dagegen erst mit Zustellung der nachträglichen Urteilsbegründung (BGHSt 44, 190, 193; KKOWiG­Senge § 77 b Rdn. 16), die der Bußgeldrichter gemäß § 77 b Abs. 2 OWiG nach Einlegung des Rechtsmittels innerhalb der Frist des § 275 Abs. 1 S. 2 StPO auch dann zu den Akten zu bringen hat, wenn er zuvor nur versehentlich vom Vorliegen der Voraussetzungen des § 77 b Abs. 1 OWiG für ein Absehen von der Begründung des Urteils ausgegangen war (BGH a.a.O. m.w.N.).

  • OLG Koblenz, 02.12.2003 - 1 Ss 245/03

    Rechtsbeschwerde, Einlegungsfrist, Rechtsbeschwerdeeinlegungsfrist,

    dd) Obwohl zahlreiche veröffentlichte und unveröffentlichte Entscheidungen der Oberlandesgerichte (vgl. z. B. BayObLG VRS Bd. 78, 464; OLG Frankfurt ZfS 1995, 277; KG NStZ 1995, 508 = NZV 1995, 242; OLG Koblenz, 2. Strafsenat, Beschlüsse vom 24. Juni 2002 - 2 Ss 128/02 - und vom 4. Februar 2003 - 2 Ss 280/02 - ; Senat, Beschluss vom 12. März 2003 - 1 Ss 79/03 -) belegen, dass es verbreiteter Praxis entspricht, dem in der Hauptverhandlung nicht anwesenden Betroffenen trotz Nichtvorliegens der Voraussetzungen des § 77 b Abs. 1 S. 3 OWiG nur ein Urteil ohne Gründe zuzustellen, hat dies - soweit ersichtlich - bis zur Entscheidung des Thüringer Oberlandesgerichts (NStZ-RR 2003, 273; s. dazu III.) nie die eindeutige Beantwortung der Frage erfordert, ob die Rechtsbeschwerdeeinlegungsfrist mit der Zustellung des unzulässig abgekürzten Urteils beginnt.

    An seiner in der Einzelrichterentscheidung vom 12. März 2003 - 1 Ss 79/03 - vertretenen gegenteiligen Auffassung hält der Senat nicht fest.

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